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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Lieferung

Der Versand geht auf Gefahr des Käufers. Allfällige Verluste oder Beschädigungen hat der Empfänger vor Annahme der Ware von der betreffenden Transportanstalt sich schriftlich bestätigen zu lassen. Seine diesbezüglichen Ansprüche muss er unverzüglich schriftlich geltend machen. Jeder weitere Anspruch des Käufers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz und Auflösung des Vertrages, ist ausgeschlossen.

2. Lieferfrist

2.1  Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, sämtliche behördlichen Formalitäten eingeholt, die bei Bestellung zu erbringende Zahlung und allfällige Sicherheiten geleistet sowie die wesentlichen technischen Punkte bereinigt worden sind. Sie gilt als eingehalten, wenn bei ihrem Ablauf die Lieferung beim Käufer bereit steht. Andere schriftlichen Vereinbarungen vorbehalten.

2.2  Die Lieferfrist wird angemessen verlängert wenn:

  1. dem Verkäufer die Angaben, die er für die Ausführung der Bestellung benötigt, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn sie nachträglich abgeändert werden und damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht wird;
  2. der Käufer mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er die Zahlungsbedingungen nicht einhält;
  3. Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Verkäufers liegen

2.3  Eine Konventionalstrafe für verspätete Lieferung bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Eine allfällige Konventionalstrafe beträgt für jede volle Woche Verspätung höchstens 1/10%, insgesamt aber nicht mehr als 5 Prozent, berechnet auf dem Vertragspreis des verspäteten Teils der Lieferung.

2.4 Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages wegen Verspätung der Lieferung.

3. Eigentumsvorbehalt

Bis zu vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive allfälliger Verzugszinsen und Kosten besteht zugunsten des Verkäufers der Eigentumsvorbehalt gem. Art. 715 ZGB am Verkaufsobjekt sowie an allen seinen Bestandteilen und Zubehör. Bis dahin darf der Käufer den Kaufgegenstand weder veräussern noch verpfänden oder ausleihen. Die Vermietung ist nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Verkäufers zulässig. Der Käufer erteilt dem Verkäufer ausdrücklich das Recht, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen.

4. Rücktritt

Wird eine allfällige Kaufpreisrestanz nicht vertragsgemäss bezahlt, so kann der Verkäufer nach Ansetzung einer Nachfrist von 7 Tagen unter Geltendmachung ihres Eigentumsvorbehaltes vom Vertrag zurücktreten und einen angemessenen Betrag für Miete und Abnützung des Kaufgegenstandes fordern.

5. Preis

Die Preise verstehen sich netto ab Verkäufer in frei verfügbaren Schweizer Franken, ohne irgendwelche Abzüge, anderslautende schriftliche Vereinbarungen vorbehalten.

6. Zahlungsbedingungen

6.1             Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden.

6.2a           Müssen dem Käufer ausnahmsweise verlängerte Zahlungstermine gewährt werden, so hat er für Zahlungen, die nach Fertigstellung der Lieferung noch ausstehen, einen Verzugszins zu entrichten (gem. schriftlicher Vereinbarung).

6.2b           Gerät der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug, hat dieser ab der zweiten Mahnung eine Mahngebühr von CHF 10.00 und ab der dritten Mahnung eine Mahngebühr von CHF 50.00 zu bezahlen.

6.3             Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei einer negative ausfallenden Bonitätsprüfung des Kunden die Zahlungskonditionen anzupassen

7. Garantie

Der Verkäufer trägt die Kosten für Reparatur oder Ersatz der schadhaften Teile. Reisespesen sowie Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers. Für Folgeschäden, Ausfallzeiten und dergleichen haftet der Verkäufer nicht. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, nicht vom Verkäufer ausgeführter Bau- und Montagearbeiten und daraus entstehende Schäden, usw.

Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für versteckte Mangel.

8. Verzicht auf die Verrechnung

Der Käufer verzichtet darauf, gemäss Art. 126 OR, gegen die Forderungen des Verkäufers allfällige Gegenforderungen z. B. Entgeldminderung, Kosten von Ersatzvornahmen, Schadenersatzforderungen usw. aufrechnungsweise geltend zu machen.

9. Auftragsbestätigung

Die vom Käufer unterzeichnete Auftragsbestätigung gilt als Kaufvertrag.

10. Eintauschmaschinen

Werden vom Käufer in Zahlung gegebene Eintauschmaschinen ab Vertragsunterzeichnung weiter benützt und weisen diese nach der Übernahme durch den Verkäufer im Vergleich zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses zusätzliche Schäden auf, so werden diese dem Käufer nachträglich in Rechnung gestellt. Nicht abschliessend aufgezählt gelten als zusätzliche Schäden solche wie z.B. verursacht durch mangelhafte Wartung, Missachtung der Betriebsvorschriften, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, in und um die Maschine vorhanden Karroserieschäden und Schäden an Teilen welche durch unsachgemässe Benützung entstanden sind.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Käufer und den Verkäufer ist der Sitz des Verkäufers. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

Letztmals geändert am 25.09.2023
A. Leiser Maschinen und Fahrzeuge AG, Bruggmatte 4, 6260 Reiden