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LeiserRent
Der Mietservice mit Mehrwert

Mit LeiserRent haben Sie raschen Zugriff auf modernste Maschinen und Geräte. Der Einsatz eines Mietgeräts ist ideal bei Engpässen und bietet eine gute kostengünstige Alternative zur Investition.

Ihre Ansprechpartner im Bereich Maschinenmiete

severino magro leiter vermietung

Severino Magro

Leiter Vermietung & Transporte

smagro@leiserag.ch
+41 62 749 50 43

severino magro qr

adrian meier chauffeur

Adrian Meier

Chauffeur | Stv. Leiter Vermietung

patrik steinmann kundenberater

Patrik Steinmann

Kundenberater Miete |
Vorführfahrer

raphael gut unterhalt mietpark

Raphael Gut

Unterhalt Mietpark


Mieten liegt im Trend, denn so erhöhen Sie Ihre Kostentransparenz mit fix kalkulierbaren Kosten. Mietmaschinen können individuell auf Ihre Bedürfnisse und Objekte zugeschnitten werden – egal ob Sie gerade eine schmale und handliche Maschine benötigen oder doch das Powerpaket.

Wir von der LeiserRent sind Ihr kompetenter und schneller Partner. Gerne beraten wir Sie lösungsorientiert und nach Ihren Bedürfnissen.

  • grosse Auswahl an modernsten Maschinen für jeden Einsatz (Bauarbeiten, Renovationen, Montagen, Umzüge)
  • sämtliche Geräte sind top gewartet und schnell verfügbar
  • je nach Bedarf für eine individuelle Mietdauer (Tag, Woche, Monat)
  • Lieferung auf Wunsch durch firmeneigene Transportfahrzeuge

Fehlt Ihnen der passende Maschinist für Ihre eigene Maschine oder für Ihre Mietmaschine? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Fragen Sie uns an!

  • Allgemeines
    Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Mietvertrag. Abweichungen davon sind nur gültig, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart sind. Ergänzend zu den vorliegenden Mietbedingungen gelten die Bedingungen vom Verband Schweiz. Baumaschinen-Fabrikanten und Handelsfirmen VSBM.

  • Mietobjekt
    Der Vermieter überlässt dem Mieter die in den Lieferungsunterlagen bezeichneten Geräte zur Benützung auf Schweizer Zollgebiet. Das Mietobjekt samt Zubehör bleibt während der ganzen Mietdauer ausschliesslich Eigentum des Vermieters. Bei Verschiebung des Mietobjektes von einer Baustelle zur anderen ist der Vermieter sofort schriftlich zu orientieren.

  • Verwendung
    Der Anwender wird bei Übernahme des Gerätes über dessen Handhabung instruiert. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters dürfen keine Änderungen (insbesondere zusätzliche Aufbauten) am Mietobjekt vorgenommen werden. Betriebs-und Wartungsvorschriften des Vermieters sind strikte einzuhalten. Der Mieter ist verpflichtet, den Wasserstand der Batterie und bei Verbrennungsmotoren den Ölstand wöchentlich zu kontrollieren. Ansonsten wird das Mietgerät durch den Servicedienst des Vermieters betriebsbereit gehalten. Für einen Ausfall bei Störungen, wetterbedingtem Unterbruch etc. lehnt der Vermieter jeglichen Anspruch auf Schadenersatz ab. Der Mieter ist nicht befugt, Dritten Rechte am Mietgerät einzuräumen oder ihnen Rechte aus dem Mietvertrag abzutreten, insbesondere ist Untermiete strikte untersagt.

Bei speziellen Anwendungen, wie Maler-, Schweiss- oder Reinigungsarbeiten mit säurehaltigen Lösungen, muss das Gerät zum Schutz abgedeckt werden. Schäden werden in Rechnung gestellt. Arbeiten mit Spritzbeton oder Sandstrahlen sind nicht gestattet.

Bei unseren Maschinen handelt es sich laut UVG und SUVA um Geräte mit erhöhten Gefahren. Der Mieter verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass diese Geräte nur durch ausgebildetes Personal geführt werden.

Maschinen ohne Strassenzulassung und Nummernschild dürfen nicht auf öffentlichen Strassen und Plätzen bewegt werden. Für daraus entstehende Schäden und Schadenersatzforderungen, z.B. aus Unfällen und anderem, haftet der Mieter vollumfänglich.

  • Mietdauer
    Die Miete beginnt mit dem Tag der Lieferung bzw. der Abholung des Gerätes durch den Mieter und endet mit dem Eingangsdatum beim Vermieter. Der Vermieter verpflichtet sich, das Gerät termingerecht und in bestem Zustand abzuliefern. Für allfällige nicht beeinflussbare Lieferverzögerungen gewährt der Vermieter keine Preisreduktion. Auftragsänderungen müssen dem Vermieter rechtzeitig bekannt gegeben werden. Allfällige Zusatz- bzw. Leerfahrten werden in Rechnung gestellt, ebenso wenn das abgemeldete Gerät bei Eintreffen des LKW immer noch im Einsatz steht. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald das Mietgerät an den Mieter übergeben wurde. Mietunterbrüche sind dem Vermieter mindestens 24 Stunden im Voraus bekannt zu geben. Der Vermieter behält sich das Recht vor, mittels Funkdatenerfassung das Gerät stillzulegen oder gegen Verrechnung des üblichen Transporttarifs vom Einsatzort abzuziehen. Nachträgliche Meldung über Mietunterbruch wird nicht akzeptiert.

  • Mietzins
    Der Mietzins gilt für die vereinbarte Zeitdauer bei einem einschichtigen Betrieb von max. 8 Std./Tag, ohne Samstag und Sonntag. Mehrschichtiger Betrieb, Wochenend- und Feiertagseinsätze werden zusätzlich berechnet und sind dem Vermieter im Voraus zu melden (Kontrolle über Datenerfassung). Im vereinbarten Mietzins sind Transport- und Treibstoffkosten sowie eine allfällige Reinigung nicht inbegriffen.

  • Versicherung
    Alle Mietgeräte sind gegen Maschinenbruch mit einem Selbstbehalt von Fr. 2‘000.- pro Schadenfall versichert. Der Mieter hat in jedem Fall einen allfälligen Schadenfall unverzüglich zu melden. Vorbehalten bleiben Schäden, welche vom Mieter fahrlässig oder in rechtswidriger Absicht verursacht wurden.

Der abgeschlossene Mietvertrag untersteht dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.

A. Leiser Maschinen und Fahrzeuge AG